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BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "LIKETV" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung der Anmeldung der Marke "LIKETV" wegen fehlender Unterscheidungskraft
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "LIKETV" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "LIKETV" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "LIKETV" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
Auszug aus BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11
Das setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az.: 29 W (pat) 43/04, BeckRS 2007, 12252 - print24).Die Amtspraxis ist daher nicht willkürlich (BPatG, Az.: 29 W (pat) 43/04, Beschluss vom 10. Januar 2007, BeckRS 2007, 12252 - print24).
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11
Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf das beteiligte Publikum zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11
a) Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11
a) Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit;… BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World). - EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG …
Auszug aus BPatG, 18.10.2011 - 27 W (pat) 10/11
Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rn. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und Schwabenpost).